Sie benötigen eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus oder werden aus einem Krankenhaus entlassen, wobei der zuständige Arzt Ihnen eine Verordnung zur Krankenbeförderung mit dem Taxi oder Mietwagen ausgestellt hat? Diese Fahrten erfordern keine vorherige Genehmigung und können direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden, ohne dass Sie vorher eine Genehmigung einholen müssen. Lediglich den gesetzlichen Eigenanteil müssen Sie beim Fahrer entrichten.
Ebenso, wenn Sie zu einer ambulanten Behandlung wie Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung müssen und Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine Verordnung zur Krankenbeförderung mit dem Taxi oder Mietwagen ausgestellt hat, und Ihre Krankenkasse schriftlich die Kostenübernahme zugesagt hat, stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Unser gut ausgebildetes Personal berät Sie gerne und steht Ihnen zur Seite.
Download Merkblatt
Wir sind Partner aller Krankenkassen, allerdings können wir KEINE Abrechnung mit der AOK abrechnen